AGB
Soweit in diesen Bedingungen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen
nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und
Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte
natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu
verwenden.
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
alle Geschäftsbeziehungen zwischen Atikon EDV & Marketing GmbH als Betreiber
der Steuermatch-Plattform (im Folgenden „Plattform“ genannt) und einem
Unternehmen (im Folgenden "Kunde" genannt), selbst wenn nicht ausdrücklich
auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB ist
maßgeblich. Abweichende sowie ergänzende Vereinbarungen bedürfen der
schriftlichen Zustimmung durch ATIKON, um Gültigkeit als
Vertragsinhalt zu erlangen.
1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis,
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn es wird im Einzelfall ausdrücklich
und schriftlich anderes vereinbart. AGB des Kunden widerspricht die ATIKON
ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch ATIKON
bedarf es nicht.
1.4. Der Kunde wird über jegliche Änderungen dieser AGB in schriftlicher Form (per E-Mail oder als Benachrichtigung auf der Plattform) informiert. Dieser hat 14 Tage Zeit (ab dem Zeitpunkt der Verständigung), um diesen zuzustimmen oder zu widersprechen. Lässt der Kunde die Frist schweigend verstreichen, gelten die Änderungen als akzeptiert und werden somit Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diesen Umstand bei der Verständigung über die Änderungen aufmerksam gemacht.
1.5. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen
Bestimmungen sowie die unter deren Zugrundelegung abgeschlossenen Verträge
unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn
und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Erstmalige Registrierung und Verifizierung als Arbeitgeber auf
der Steuermatch-Plattform
2.1. Die Nutzung der der Steuer-Match-Plattform zur Personalfindung
(Mitarbeiterfindung) ist ausschließlich der Steuerberatungsbranche im
DACH-Raum vorbehalten. Jegliche Inanspruchnahme der Plattform durch
Unternehmen, deren Schwerpunkt ein anderer als die Steuerberatung ist, ist
nicht gestattet.
2.2. Es darf nur ein Profil pro Unternehmen erstellt werden.
2.3. Für die erstmalige Erstellung eines Arbeitgeber-Profils werden eine
gültige geschäftliche E-Mailadresse und ein vom Kunden ausgewähltes Passwort
benötigt. Nach der Eingabe dieser Daten erhält der Kunde eine
Registrierungsbestätigung mit einem Link per Mail. Durch das Klicken auf den
übermittelten Link wird die Registrierung abgeschlossen.
2.4. Bei erstmaliger Anmeldung in das Arbeitgeber-Profil erscheint ein
Fenster zur Eingabe folgender Firmendaten: Firmenname, Firmenadresse,
E-Mail-Adresse u.a. Diese Daten sind als Pflichtfelder im Formular
hinterlegt und dienen zur Verifizierung der Zugehörigkeit zu der
Steuerberatungsbranche.
2.5. Die im Punkt 2.4. genannten Daten werden im Kanzleiprofil angezeigt. Es
wird automatisch die bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse
vorausgefüllt, diese kann aber durch eine andere von dem Kunden ersetzt
werden.
2.6. Eine nachträgliche Änderung der im Punkt 2.4. genannten Firmendaten ist
jederzeit unter den Profileinstellungen möglich und führt zu keiner erneuten
Verifizierung des Arbeitgeber-Profils durch ATIKON.
2.7. Unter Firmenadresse ist der Hauptsitz des Unternehmens zu verstehen.
Weitere Standorte können nach erfolgter Verifizierung im Profil hinzugefügt
werden.
2.8. Die Verifizierung eines Arbeitgeber-Profils durch Atikon erfolgt anhand
der im Punkt 2.4. angeführten Daten. Der Zweck der Verifizierung ist die
Sicherstellung der Einhaltung der Regelung in Punkt 2.1. Nach erfolgter
Verifizierung wird das jeweilige Arbeitgeber-Profil freigeschaltet und somit
auf der Plattform ersichtlich. Der Prozess der Verifizierung kann bis zu 5
Werktagen in Anspruch nehmen.
2.9. Zum Zweck der raschen Verifizierung des Arbeitgeber-Profils behält sich
ATIKON vor, im Zweifelsfall den Kunden per Mail oder Telefon zu
kontaktieren. Diese Kontaktaufnahme kommt insbesondere bei Tippfehler bei
der Eingabe der in Punkt 2.4 genannten Daten o.ä. in Frage und dient der
rascheren Zuordnung des Unternehmens zu der Steuerberatungsbranche. Die
Kontaktaufnahme zielt nicht auf die Übermittlung von geschäftlichen
Unterlagen, sondern lediglich auf eine Überprüfung der eingegebenen Daten
gemeinsam mit dem Kunden und ggf. eine Richtigstellung fehlerhafter Angaben
durch diesen zum Zwecke der Verifizierung ab.
2.10. In dem Zeitraum zwischen der erstmaligen Anmeldung in das
Arbeitgeber-Profil und der Verifizierung des Arbeitgeber-Profils kann der
Kunde die Informationen in seinem Arbeitgeber-Profil vervollständigen. Nach
erfolgter Verifizierung werden diese Informationen (sowie das gesamte
Arbeitgeber-Profil) auf der Plattform ersichtlich.
2.11. Der Kunde erhält eine Benachrichtigung in der Plattform als auch per
Mail, sobald sein Arbeitgeber-Profil erfolgreich verifiziert worden ist.
2.12. Wird im Rahmen der Profil-Verifizierung ein formaler Fehler wie z.B.
ein Tippfehler festgestellt, wird die Verifizierung zurückgewiesen. Der
Kunde erhält eine Verständigung über die Zurückweisung inkl. Begründung an
die von ihm im Profil angegebene Mailadresse. Nach erfolgter Richtigstellung
der fehlerhaften Angaben durch den Kunden erfolgt automatisch ein weiterer
Verifizierungsversuch.
2.13. Wird im Rahmen der Profil-Verifizierung festgestellt, dass das
registrierte Unternehmen nicht der Steuerberatungsbranche (einer Kanzlei
oder einem Steuerberater) zuzuordnen ist, wird die Registrierung auf die
Steuer-Match-Plattform aufgrund fehlender Branchenzugehörigkeit abgelehnt.
Die ggf. bereits im Profil eingegebenen Daten werden unverzüglich gelöscht.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Auf der Steuermatch-Plattform werden folgende Abonnements angeboten:
3.1.1. Basis Paket: Im kostenlosen Basis-Paket sind die Vervollständigung
des eigenen Kanzleiprofils (Firmenname, -anschrift, Kontaktdaten Logo,
Standorte), die Angabe von maximal 3 Benefits sowie die Veröffentlichung von
maximal 10 Stelleninseraten inkludiert.
3.1.2. Premium Employer Branding Paket: dieses bietet dem Kunden die
Möglichkeit zur Veröffentlichung zusätzlicher, nicht im Basis-Paket
inkludierter, Informationen und Inhalte im Arbeitgeber-Profil zum Zweck der
umfassenden Unternehmenspräsentation auf der Plattform für die Dauer von 12
Monaten. Darunter fallen: die Angabe einer unbeschränkten Zahl an Benefits
sowie die Bearbeitung der Benefit-Inhalte, die Veröffentlichung von
Headerbild und weiteren Kanzleibilder (in der Bildgalerie), Image-Videos,
Kanzlei-Präsentationen, eigenen Profiltexten, Siegeln und Zertifikaten, die
Nennung von Ansprechpartnern und die Zuweisung einzelner Stelleninserate an
diesen Ansprechpartnern, Sichtbarkeit der auf der Plattform veröffentlichten
Inserate in Google-Jobs sowie die Möglichkeit zur Buchung von Top-Job Slots.
3.1.3. Premium Plus Paket: In diesem Paket sind alle Funktionen der beiden
Pakete, Basis - und Premium Employer Branding Paket, sowie ein Top-Job Slot
(siehe Punkt 3.1.4) für die Dauer von 12 Monaten inkludiert.
3.1.4. Top-Job Slot: diese Funktion bietet dem Kunden die Möglichkeit zur
Hervorhebung eines bestimmten Inserats durch die Platzierung dieses im
oberen Bereich der Ergebnisliste für die Dauer von 3 Monaten. Die Top-Job
Slots werden in chronologischer Reihe angezeigt (der letzte gespeicherte
Top-Job Slot ist als erster in der Ergebnisliste zu sehen). Die Buchung
eines Top-Job-Slots ist ausschließlich Kunden mit einem aktiven Premium
Paket (Premium Employer Branding Paket oder Premium Plus Paket) vorbehalten.
3.2. Exklusive Angebote und Vorteile für bestehende Atikon Kunden, die ein
aktives Karrierepaket (ausgeschlossen Karriere To Go Paket) erworben haben:
3.2.1. Einrichtung des Arbeitgeber-Profils auf der Plattform durch ATIKON
mithilfe der im Rahmen des Karrierepakets vom Kunden übermittelten Inhalte
3.2.2. Automatische Übernahme der aktiven Inserate von der eigenen
Homepage oder Karrierepage, die im Zuge des Karrierepakets von Atikon
erstellt und gewartet wird, auf die Steuermatch-Plattform zu profitieren.
3.2.2.1. Änderungen der aktiven Inserate über die eigene Homepage oder
Karrierepage werden automatisch spätestens nach 24 Stunden auf die
Steuer-Match-Plattform übertragen.
3.2.2.2. Werden Änderungen der Inserate direkt auf der
Steuermatch-Plattform vorgenommen, können diese nicht automatisch auf die
Homepage bzw. Karrierepage übertragen werden und die automatische
Aktualisierung auf der Steuermatch-Plattform wird durch die entstandene
Inkongruenz der Inserate unterbrochen. Eine erneute Aktivierung der
automatischen Aktualisierung der Inserate ist nur nach entsprechender
technischer Einrichtung durch ATIKON auf Anfrage des Kunden an
support@steuermatch.com möglich.
3.2.3. Premium Employer Branding Paket für die Vertragsdauer des
Karrierepakets
3.3. Die Plattform inkl. sämtlicher Produkte und Funktionen kann auf
aktuellen Endgeräten, Browsern und Betriebssystemen genutzt werden. Darüber
hinaus ist ATIKON nicht verpflichtet, bestimmte Versionen, Geräte oder
Software zu unterstützen.
4. Vertragsabschluss
4.1. Invitatio ad offerendum: Die Präsentation der Produkte auf der
Steuermatch-Plattform stellt kein bindendes Angebot im rechtlichen Sinne
dar. Diese ist lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zu
stellen.
4.2. Der Kauf eines Produktes (siehe Punkt 3.1) durch den Kunden ist nur
nach vorheriger Registrierung und Verifizierung seines Arbeitgeber-Profils
möglich. Die Abgabe einer Bestellung auf der Plattform stellt ein Angebot im
rechtlichen Sinne dar.
4.3. Wird eine Bestellung von einem nicht verifizierten und nicht
freigeschalteten Kundenprofil getätigt, wird das Produkt mit sofortiger
Wirkung im jeweiligen Profil freigeschaltet. Die Vertragslaufzeit beginnt in
diesem Fall erst nach erfolgter Verifizierung inkl. anschließender
Freischaltung des Profils, d.h. am ersten Tag der tatsächlichen
Inanspruchnahme des Produkts (inkl. der besseren Sichtbarkeit auf der
Plattform) durch den Kunden.
4.4. Ein Angebot i.S.d. Punkt 4.2. kann nicht storniert werden.
4.5. Der angegebene Preis pro Monat gilt für die gesamte Vertragsdauer (von
3 oder 12 Monaten). Bei dem Produktpreis handelt es um einen Netto-Preis
zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Maßgeblich sind
ausschließlich die im Einzelfall konkret vereinbarten und in Rechnung
gestellten Preise für den festgelegten Leistungszeitraum.
4.6. Sobald der Bestellvorgang abgeschlossen ist, erhält der Kunde über die
von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine Bestellbestätigung. Der Erhalt dieser
Bestellbestätigung stellt die verbindliche Annahme des Kundenangebotes durch
ATIKON dar und somit das Zustandekommen des Vertrags.
4.7. Unmittelbar nach Erhalt der Bestellbestätigung werden die bestellten
Produkte im Arbeitgeber-Profil freigeschaltet. Dies geschieht unabhängig von
dem Status der Verifizierung (siehe Punkt 4.3).
4.8. Atikon behält sich das Recht vor, einen Vertragsabschluss ohne Angabe
von Gründen abzulehnen.
5. Rechte und Pflichten
5.1. Die Nutzung der Steuermatch-Plattform durch der Steuerberatungsbranche
nicht zugehörige Dritte, insbesondere Personaldienstleister, die im Auftrag
einer Steuerkanzlei oder eines Steuerberaters tätig werden, ist ausdrücklich
untersagt.
5.2. ATIKON behält sich vor, Arbeitgeber-Profile, die gegen Punkt 5.1.
verstoßen, unverzüglich und unwiderruflich zu schließen. Eine
unwiderrufliche Löschung aller im Profil zum Zeitpunkt der Schließung
enthaltenen Daten geht mit der genannten Profillöschung einher. Zum
Zeitpunkt der Profilschließung aktive Produkte, die bereits in Rechnung
gestellt wurden und diese auch beglichen worden ist, sind nicht
erstattungsfähig.
5.3. Die erworbenen Abonnements gelten nur für das jeweilige
Arbeitgeber-Profil und können nicht auf andere Profile übertragen werden.
Eine Nutzung der Produkte durch Dritte für eigene Zwecke im Rahmen desselben
Arbeitgeber-Profils ist nicht gestattet.
5.4. Die Plattform ermöglicht eine vollständige Verwaltung des Profils durch
den Kunden inkl. Veröffentlichung von Inseraten, Änderung der Profildaten,
Veröffentlichung von diversen Informationen und Inhalten über das
Unternehmen zum Zwecke der Bildung und Stärkung der Arbeitgebermarke
(Employer Branding).
5.5. Der Kunde verpflichtet sich, die rechtskonforme Veröffentlichung von
sämtlichen Informationen und Inhalten im Arbeitgeber-Profil zu
gewährleisten.
5.6. ATIKON ist berechtigt, die betreffenden Informationen und Inhalte von
der Steuermatch-Plattform bis zur Klärung des Sachverhalts zu entfernen,
sollte eine Rechtsverletzung durch diese Inhalte von Dritten behauptet
werden. Stellt sich diese Maßnahme als nicht erforderlich heraus, wird der
Vertragszeitraum (bei einem bestehenden Vertrag aufgrund Produktkaufs) um
den Zeitraum der nicht erforderlichen Offline-Stellung des jeweiligen
Inhalts verlängert.
5.7. Die mehrmalige Veröffentlichung eines und desselben Inserats ist
zulässig.
5.8. Die Integration von Links in den Inseraten zum Zweck der Bereitstellung
ergänzender Informationen ist zulässig.
5.9. Es ist nicht gestattet, Inserate zu veröffentlichen, die ausschließlich
oder hauptsächlich aus einem Link zu einer externen Plattform oder Webseite
bestehen. Verstöße gegen diese Regelung führen zu einem Ersuchen um
Richtigstellung des Inserats bzw. vollständiges Ausschreiben dieses auf der
Steuermatch-Plattform seitens Atikon.
5.10. Erfolgt keine entsprechende Anpassung des Inserats durch den Kunden
innerhalb einer Frist von 14 Tagen ist Atikon berechtigt, das jeweilige
Inserat von der Plattform unwiderruflich zu löschen.
5.11. ATIKON behält sich vor, den unentgeltlichen Leistungsumfang der
Plattform jederzeit zu ändern.
5.12. Die maximale Anzahl an veröffentlichten Inseraten im
Arbeitgeber-Profil kann auf Kundenanfrage von ATIKON erhöht werden. Der
Kunde hat keinen Anspruch auf einer solchen Erhöhung. Die Entscheidung für
oder gegen eine solche Erhöhung liegt im Ermessen ATIKON.
5.13. Es können maximal 3 Siegel und Zertifikate zum Arbeitgeber-Profil im
Rahmen der Premium Employer Branding Mitgliedschaft hinzugefügt werden.
6. Werknutzungsrechte und geistiges Eigentum
6.1. Der Kunde garantiert, über sämtliche zur Veröffentlichung sowie zur
sonstigen Verwendung erforderlichen Nutzungs- und Verwendungsrechte an allen
Materialien zu verfügen, die im Arbeitgeber-Profil auf der
Steuermatch-Plattform veröffentlicht werden. Im Falle der Inanspruchnahme
von ATIKON durch Dritte stellt der Kunde ATIKON zur Gänze schad- und
klaglos.
7. Zahlung, Rechnungslegung
7.1. Der Preis ist 14 Tage nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung
fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich
vereinbart werden.
7.2. Der Kunde stimmt der Übermittlung der Rechnung im Wege des digitalen
Rechnungsversands zu.
7.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in
der für Unternehmensgeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der
Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, von ATIKON die entstehenden Mahn-
und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier
Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest €20,00 je Mahnung
sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten
Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen
bleibt davon unberührt.
7.4. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden kann ATIKON das jeweilige
Profil auf der Plattform bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages für
andere Nutzer unsichtbar machen. Weiters ist ATIKON nicht verpflichtet,
weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu
erbringen (Zurückbehaltungsrecht).
7.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen
Forderungen von ATIKON aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde
von ATIKON schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
8. Vertragsdauer
8.1. Der Vertrag wird für die Dauer von 3 bzw. 12 Monaten befristet
abgeschlossen.
8.2. Eine Änderung des Vertragsgegenstandes (siehe Punkt 3.1.) vor Ablauf
der im Punkt 8.1. genannten Frist ist ausgeschlossen.
8.3. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine automatische Vertragsverlängerung um 3 bzw. 12 Monate, es sei denn der Kunde hat den Vertrag spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die aktuelle Kündigungsfrist zu den von ihm erworbenen Produkten im Kanzleiprofil (unter Abonnements) einzusehen.
8.4. Die Kündigung kann entweder eigenständig vom Kunden unter den Profileinstellungen auf der Plattform vorgenommen werden oder in schriftlicher Form an ATIKON übermittelt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung per Post gilt das Datum des Poststempels.
8.5. Mit dem Ablauf des Premium Employer Branding Pakets oder des Premium
Plus Pakets erfolgt eine automatische Umstellung auf das Basis Paket sowie
eine entsprechende Reduktion der im Profil hinterlegten und angezeigten
Daten auf den im Basis Paket inkludierten Ausmaß (siehe Punkt 3.1.1).
8.6. Nach dem Ablauf des Top Job Slot Abonnements wird das jeweilige Inserat
unverändert weiterhin in der Liste mit den restlichen Inseraten angezeigt.
8.7. ATIKON ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger
Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat,
unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter
verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer
Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem
Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages verstößt;
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und
dieser auf Begehren von ATIKON weder Vorauszahlungen leistet noch vor
Leistung von ATIKON eine taugliche Sicherheit leistet;
d) der Antrag des Kunden auf Eröffnung eines gerichtlichen
Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder
der Masseverwalter im Rahmen eines Insolvenzverfahrens des Kunden mit
Masseforderungen im Verzug ist.
8.8. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit
sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann
vor, wenn ATIKON fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer
angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des
Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus dem Vertrag verstößt.
9. Gewährleistung & Haftung
9.1. ATIKON verpflichtet sich, die üblichen Möglichkeiten des Zugriffs auf
die Plattform zu gewährleisten, behält sich jedoch das Recht vor, diese für
Wartungsarbeiten oder aufgrund von Umständen, die außerhalb unserer
Kontrolle liegen, temporär einzuschränken. Die Geltendmachung jeglicher
Ansprüche auf Ersatz des aufgrund einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit
entgangenen Gewinns wird ausgeschlossen.
9.2. Ausfälle während notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie
Ausfälle während vereinbarter Wartungsfenster führen zu keinen Ansprüchen
des Kunden, sofern ATIKON kein Verschulden an den Ausfällen trifft, wobei
die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.
9.3. ATIKON als Betreiber der Steuermatch Plattform stellt diese für die
Veröffentlichung von Stelleninseraten, relevanten Unternehmensinformationen
und sonstigen Inhalten zum Zweck der Mitarbeiterfindung und -gewinnung
bereit. Jegliche Haftung von ATIKON für Ansprüche, die sie aufgrund der
Veröffentlichung, Erstellung, Richtigkeit, Vollständigkeit oder
Zuverlässigkeit der von den Kunden auf der Plattform veröffentlichten
Inhalte ergeben, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.4. Der Kunde haftet eigenständig und vollumfänglich für sämtliche
Ansprüche Dritter nach den aktuellen arbeitsrechtlichen,
datenschutzrechtlichen, antidiskriminierungsrechtlichen, urheberrechtlichen
sowie sonstigen Vorschriften, die bei einer ordnungsgemäßen Verwendung der
Steuermatch-Plattform durch den Kunden entstehen können.
10. Geheimhaltungsvereinbarung und Datenschutz
10.1. Atikon als Betreiber der Steuermatch-Plattform verpflichtet sich alle
Unterlagen und Informationen, die sie im Rahmen der ordnungsgemäßen Nutzung
der Plattform von Kunden erhält, streng vertraulich zu behandeln und
dementsprechend vollkommen geheim zu halten und in diesem Sinne keinem
außenstehenden Dritten – auch keiner Person, zu der man in einem direkten
oder indirekten gesellschaftsrechtlichen Verhältnis steht – zu übergeben
oder sonst offen zu legen oder darüber Mitteilung zu machen sowie keine der
auf diese Weise bekannt gewordenen Umstände für eigene geschäftliche Zwecke
direkt oder indirekt zu verwerten.
10.2. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen der
Nutzung der Steuermatch-Plattform erhaltenen Informationen erstreckt sich
auf Mitarbeiter, Beauftragte, Subunternehmer sowie Dritte, mit denen ein
Vertragsverhältnis besteht und dieses die Bearbeitung der genannten Daten
zum Gegenstand hat.
10.3. Diese Daten und Informationen umfassen insbesondere allgemeine
Unternehmensinformationen, personenbezogene Daten der Bewerber oder der
Mitarbeiter des Kunden (wie etwa Lebenslauf, Mitarbeiterbilder u.ä.) und
Kommunikation zwischen Kunden und Bewerbern.
10.4. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt auch nach einer Einstellung
der Nutzung der Plattform durch den Kunden bestehen.
10.5. ATIKON verpflichtet sich grundsätzlich zur umfassenden Geheimhaltung
sämtlicher aufgrund des Vertragsverhältnisses übermittelter Daten, sowie zur
Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen durch Technikgestaltung iSd
Art 25 DSGVO (Privacy by Design, Privacy by Default).
10.6. Bei erstmaliger Kündigung eines Employer Branding – oder Premium Plus
Pakets durch den Kunden werden die während der Nutzung des Premium Employer
Branding - oder des Premium Plus Pakets im Arbeitgeber-Profil hinterlegten
Daten automatisch gespeichert, um diese bei einer zukünftigen erneuten
Aktivierung der Premium Employer Branding Mitgliedschaft ohne nochmalige
Eingabe im Profil anzeigen lassen zu können. Der Kunde kann dieser
Speicherung jederzeit ohne Angabe von Gründen mittels einer formlosen
Mitteilung an support@steuermatch.com widerrufen.
10.7. Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu
Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Der Kunde kann seinen
Widerruf jederzeit formlos an support@steuermatch.com bekanntgeben.
10.8. Weitere Informationen zum Datenschutzerklärung sind in der Datenschutzerklärung
enthalten.
11. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und
Pflichten sowie Ansprüche zwischen ATIKON und dem Kunden unterliegen dem
österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen
und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen Gesellschaft von ATIKON, die
Vertragspartnerin des Kunden ist.
12.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen ATIKON und dem Kunden
ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das für den Sitz der jeweiligen
Gesellschaft von ATIKON, welche Vertragspartnerin des Kunden ist, sachlich
zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist ATIKON berechtigt, den
Kunden an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.