AGB

Soweit in diesen Bedingungen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Atikon EDV & Marketing GmbH als Betreiber der Steuermatch-Plattform (im Folgenden „Plattform“ genannt) und einem Unternehmen (im Folgenden "Kunde" genannt), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB ist maßgeblich. Abweichende sowie ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch ATIKON, um Gültigkeit als Vertragsinhalt zu erlangen.

1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn es wird im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart. AGB des Kunden widerspricht die ATIKON ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch ATIKON bedarf es nicht.

1.4. Der Kunde wird über jegliche Änderungen dieser AGB in schriftlicher Form (per E-Mail oder als Benachrichtigung auf der Plattform) informiert. Dieser hat 14 Tage Zeit (ab dem Zeitpunkt der Verständigung), um diesen zuzustimmen oder zu widersprechen. Lässt der Kunde die Frist schweigend verstreichen, gelten die Änderungen als akzeptiert und werden somit Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diesen Umstand bei der Verständigung über die Änderungen aufmerksam gemacht.

1.5. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen sowie die unter deren Zugrundelegung abgeschlossenen Verträge unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Erstmalige Registrierung und Verifizierung als Arbeitgeber auf der Steuermatch-Plattform

2.1. Die Nutzung der der Steuer-Match-Plattform zur Personalfindung (Mitarbeiterfindung) ist ausschließlich der Steuerberatungsbranche im DACH-Raum vorbehalten. Jegliche Inanspruchnahme der Plattform durch Unternehmen, deren Schwerpunkt ein anderer als die Steuerberatung ist, ist nicht gestattet.

2.2. Es darf nur ein Profil pro Unternehmen erstellt werden.

2.3. Für die erstmalige Erstellung eines Arbeitgeber-Profils werden eine gültige geschäftliche E-Mailadresse und ein vom Kunden ausgewähltes Passwort benötigt. Nach der Eingabe dieser Daten erhält der Kunde eine Registrierungsbestätigung mit einem Link per Mail. Durch das Klicken auf den übermittelten Link wird die Registrierung abgeschlossen.

2.4. Bei erstmaliger Anmeldung in das Arbeitgeber-Profil erscheint ein Fenster zur Eingabe folgender Firmendaten: Firmenname, Firmenadresse, E-Mail-Adresse u.a. Diese Daten sind als Pflichtfelder im Formular hinterlegt und dienen zur Verifizierung der Zugehörigkeit zu der Steuerberatungsbranche.

2.5. Die im Punkt 2.4. genannten Daten werden im Kanzleiprofil angezeigt. Es wird automatisch die bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse vorausgefüllt, diese kann aber durch eine andere von dem Kunden ersetzt werden.

2.6. Eine nachträgliche Änderung der im Punkt 2.4. genannten Firmendaten ist jederzeit unter den Profileinstellungen möglich und führt zu keiner erneuten Verifizierung des Arbeitgeber-Profils durch ATIKON.

2.7. Unter Firmenadresse ist der Hauptsitz des Unternehmens zu verstehen. Weitere Standorte können nach erfolgter Verifizierung im Profil hinzugefügt werden.

2.8. Die Verifizierung eines Arbeitgeber-Profils durch Atikon erfolgt anhand der im Punkt 2.4. angeführten Daten. Der Zweck der Verifizierung ist die Sicherstellung der Einhaltung der Regelung in Punkt 2.1. Nach erfolgter Verifizierung wird das jeweilige Arbeitgeber-Profil freigeschaltet und somit auf der Plattform ersichtlich. Der Prozess der Verifizierung kann bis zu 5 Werktagen in Anspruch nehmen.

2.9. Zum Zweck der raschen Verifizierung des Arbeitgeber-Profils behält sich ATIKON vor, im Zweifelsfall den Kunden per Mail oder Telefon zu kontaktieren. Diese Kontaktaufnahme kommt insbesondere bei Tippfehler bei der Eingabe der in Punkt 2.4 genannten Daten o.ä. in Frage und dient der rascheren Zuordnung des Unternehmens zu der Steuerberatungsbranche. Die Kontaktaufnahme zielt nicht auf die Übermittlung von geschäftlichen Unterlagen, sondern lediglich auf eine Überprüfung der eingegebenen Daten gemeinsam mit dem Kunden und ggf. eine Richtigstellung fehlerhafter Angaben durch diesen zum Zwecke der Verifizierung ab.

2.10. In dem Zeitraum zwischen der erstmaligen Anmeldung in das Arbeitgeber-Profil und der Verifizierung des Arbeitgeber-Profils kann der Kunde die Informationen in seinem Arbeitgeber-Profil vervollständigen. Nach erfolgter Verifizierung werden diese Informationen (sowie das gesamte Arbeitgeber-Profil) auf der Plattform ersichtlich.

2.11. Der Kunde erhält eine Benachrichtigung in der Plattform als auch per Mail, sobald sein Arbeitgeber-Profil erfolgreich verifiziert worden ist.

2.12. Wird im Rahmen der Profil-Verifizierung ein formaler Fehler wie z.B. ein Tippfehler festgestellt, wird die Verifizierung zurückgewiesen. Der Kunde erhält eine Verständigung über die Zurückweisung inkl. Begründung an die von ihm im Profil angegebene Mailadresse. Nach erfolgter Richtigstellung der fehlerhaften Angaben durch den Kunden erfolgt automatisch ein weiterer Verifizierungsversuch.

2.13. Wird im Rahmen der Profil-Verifizierung festgestellt, dass das registrierte Unternehmen nicht der Steuerberatungsbranche (einer Kanzlei oder einem Steuerberater) zuzuordnen ist, wird die Registrierung auf die Steuer-Match-Plattform aufgrund fehlender Branchenzugehörigkeit abgelehnt. Die ggf. bereits im Profil eingegebenen Daten werden unverzüglich gelöscht.

3. Vertragsgegenstand

3.1. Auf der Steuermatch-Plattform werden folgende Abonnements angeboten:

3.1.1. Basis Paket: Im kostenlosen Basis-Paket sind die Vervollständigung des eigenen Kanzleiprofils (Firmenname, -anschrift, Kontaktdaten Logo, Standorte), die Angabe von maximal 3 Benefits sowie die Veröffentlichung von maximal 10 Stelleninseraten inkludiert.

3.1.2. Premium Employer Branding Paket: dieses bietet dem Kunden die Möglichkeit zur Veröffentlichung zusätzlicher, nicht im Basis-Paket inkludierter, Informationen und Inhalte im Arbeitgeber-Profil zum Zweck der umfassenden Unternehmenspräsentation auf der Plattform für die Dauer von 12 Monaten. Darunter fallen: die Angabe einer unbeschränkten Zahl an Benefits sowie die Bearbeitung der Benefit-Inhalte, die Veröffentlichung von Headerbild und weiteren Kanzleibilder (in der Bildgalerie), Image-Videos, Kanzlei-Präsentationen, eigenen Profiltexten, Siegeln und Zertifikaten, die Nennung von Ansprechpartnern und die Zuweisung einzelner Stelleninserate an diesen Ansprechpartnern, Sichtbarkeit der auf der Plattform veröffentlichten Inserate in Google-Jobs sowie die Möglichkeit zur Buchung von Top-Job Slots.

3.1.3. Premium Plus Paket: In diesem Paket sind alle Funktionen der beiden Pakete, Basis - und Premium Employer Branding Paket, sowie ein Top-Job Slot (siehe Punkt 3.1.4) für die Dauer von 12 Monaten inkludiert.

3.1.4. Top-Job Slot: diese Funktion bietet dem Kunden die Möglichkeit zur Hervorhebung eines bestimmten Inserats durch die Platzierung dieses im oberen Bereich der Ergebnisliste für die Dauer von 3 Monaten. Die Top-Job Slots werden in chronologischer Reihe angezeigt (der letzte gespeicherte Top-Job Slot ist als erster in der Ergebnisliste zu sehen). Die Buchung eines Top-Job-Slots ist ausschließlich Kunden mit einem aktiven Premium Paket (Premium Employer Branding Paket oder Premium Plus Paket) vorbehalten.

3.2. Exklusive Angebote und Vorteile für bestehende Atikon Kunden, die ein aktives Karrierepaket (ausgeschlossen Karriere To Go Paket) erworben haben:

3.2.1. Einrichtung des Arbeitgeber-Profils auf der Plattform durch ATIKON mithilfe der im Rahmen des Karrierepakets vom Kunden übermittelten Inhalte

3.2.2. Automatische Übernahme der aktiven Inserate von der eigenen Homepage oder Karrierepage, die im Zuge des Karrierepakets von Atikon erstellt und gewartet wird, auf die Steuermatch-Plattform zu profitieren.

3.2.2.1. Änderungen der aktiven Inserate über die eigene Homepage oder Karrierepage werden automatisch spätestens nach 24 Stunden auf die Steuer-Match-Plattform übertragen.

3.2.2.2. Werden Änderungen der Inserate direkt auf der Steuermatch-Plattform vorgenommen, können diese nicht automatisch auf die Homepage bzw. Karrierepage übertragen werden und die automatische Aktualisierung auf der Steuermatch-Plattform wird durch die entstandene Inkongruenz der Inserate unterbrochen. Eine erneute Aktivierung der automatischen Aktualisierung der Inserate ist nur nach entsprechender technischer Einrichtung durch ATIKON auf Anfrage des Kunden an support@steuermatch.com möglich.

3.2.3. Premium Employer Branding Paket für die Vertragsdauer des Karrierepakets

3.3. Die Plattform inkl. sämtlicher Produkte und Funktionen kann auf aktuellen Endgeräten, Browsern und Betriebssystemen genutzt werden. Darüber hinaus ist ATIKON nicht verpflichtet, bestimmte Versionen, Geräte oder Software zu unterstützen.

4. Vertragsabschluss

4.1. Invitatio ad offerendum: Die Präsentation der Produkte auf der Steuermatch-Plattform stellt kein bindendes Angebot im rechtlichen Sinne dar. Diese ist lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zu stellen.

4.2. Der Kauf eines Produktes (siehe Punkt 3.1) durch den Kunden ist nur nach vorheriger Registrierung und Verifizierung seines Arbeitgeber-Profils möglich. Die Abgabe einer Bestellung auf der Plattform stellt ein Angebot im rechtlichen Sinne dar.

4.3. Wird eine Bestellung von einem nicht verifizierten und nicht freigeschalteten Kundenprofil getätigt, wird das Produkt mit sofortiger Wirkung im jeweiligen Profil freigeschaltet. Die Vertragslaufzeit beginnt in diesem Fall erst nach erfolgter Verifizierung inkl. anschließender Freischaltung des Profils, d.h. am ersten Tag der tatsächlichen Inanspruchnahme des Produkts (inkl. der besseren Sichtbarkeit auf der Plattform) durch den Kunden.

4.4. Ein Angebot i.S.d. Punkt 4.2. kann nicht storniert werden.

4.5. Der angegebene Preis pro Monat gilt für die gesamte Vertragsdauer (von 3 oder 12 Monaten). Bei dem Produktpreis handelt es um einen Netto-Preis zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Maßgeblich sind ausschließlich die im Einzelfall konkret vereinbarten und in Rechnung gestellten Preise für den festgelegten Leistungszeitraum.

4.6. Sobald der Bestellvorgang abgeschlossen ist, erhält der Kunde über die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine Bestellbestätigung. Der Erhalt dieser Bestellbestätigung stellt die verbindliche Annahme des Kundenangebotes durch ATIKON dar und somit das Zustandekommen des Vertrags.

4.7. Unmittelbar nach Erhalt der Bestellbestätigung werden die bestellten Produkte im Arbeitgeber-Profil freigeschaltet. Dies geschieht unabhängig von dem Status der Verifizierung (siehe Punkt 4.3).

4.8. Atikon behält sich das Recht vor, einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

5. Rechte und Pflichten

5.1. Die Nutzung der Steuermatch-Plattform durch der Steuerberatungsbranche nicht zugehörige Dritte, insbesondere Personaldienstleister, die im Auftrag einer Steuerkanzlei oder eines Steuerberaters tätig werden, ist ausdrücklich untersagt.

5.2. ATIKON behält sich vor, Arbeitgeber-Profile, die gegen Punkt 5.1. verstoßen, unverzüglich und unwiderruflich zu schließen. Eine unwiderrufliche Löschung aller im Profil zum Zeitpunkt der Schließung enthaltenen Daten geht mit der genannten Profillöschung einher. Zum Zeitpunkt der Profilschließung aktive Produkte, die bereits in Rechnung gestellt wurden und diese auch beglichen worden ist, sind nicht erstattungsfähig.

5.3. Die erworbenen Abonnements gelten nur für das jeweilige Arbeitgeber-Profil und können nicht auf andere Profile übertragen werden. Eine Nutzung der Produkte durch Dritte für eigene Zwecke im Rahmen desselben Arbeitgeber-Profils ist nicht gestattet.

5.4. Die Plattform ermöglicht eine vollständige Verwaltung des Profils durch den Kunden inkl. Veröffentlichung von Inseraten, Änderung der Profildaten, Veröffentlichung von diversen Informationen und Inhalten über das Unternehmen zum Zwecke der Bildung und Stärkung der Arbeitgebermarke (Employer Branding).

5.5. Der Kunde verpflichtet sich, die rechtskonforme Veröffentlichung von sämtlichen Informationen und Inhalten im Arbeitgeber-Profil zu gewährleisten.

5.6. ATIKON ist berechtigt, die betreffenden Informationen und Inhalte von der Steuermatch-Plattform bis zur Klärung des Sachverhalts zu entfernen, sollte eine Rechtsverletzung durch diese Inhalte von Dritten behauptet werden. Stellt sich diese Maßnahme als nicht erforderlich heraus, wird der Vertragszeitraum (bei einem bestehenden Vertrag aufgrund Produktkaufs) um den Zeitraum der nicht erforderlichen Offline-Stellung des jeweiligen Inhalts verlängert.

5.7. Die mehrmalige Veröffentlichung eines und desselben Inserats ist zulässig.

5.8. Die Integration von Links in den Inseraten zum Zweck der Bereitstellung ergänzender Informationen ist zulässig.

5.9. Es ist nicht gestattet, Inserate zu veröffentlichen, die ausschließlich oder hauptsächlich aus einem Link zu einer externen Plattform oder Webseite bestehen. Verstöße gegen diese Regelung führen zu einem Ersuchen um Richtigstellung des Inserats bzw. vollständiges Ausschreiben dieses auf der Steuermatch-Plattform seitens Atikon.

5.10. Erfolgt keine entsprechende Anpassung des Inserats durch den Kunden innerhalb einer Frist von 14 Tagen ist Atikon berechtigt, das jeweilige Inserat von der Plattform unwiderruflich zu löschen.

5.11. ATIKON behält sich vor, den unentgeltlichen Leistungsumfang der Plattform jederzeit zu ändern.

5.12. Die maximale Anzahl an veröffentlichten Inseraten im Arbeitgeber-Profil kann auf Kundenanfrage von ATIKON erhöht werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einer solchen Erhöhung. Die Entscheidung für oder gegen eine solche Erhöhung liegt im Ermessen ATIKON.

5.13. Es können maximal 3 Siegel und Zertifikate zum Arbeitgeber-Profil im Rahmen der Premium Employer Branding Mitgliedschaft hinzugefügt werden.

6. Werknutzungsrechte und geistiges Eigentum

6.1. Der Kunde garantiert, über sämtliche zur Veröffentlichung sowie zur sonstigen Verwendung erforderlichen Nutzungs- und Verwendungsrechte an allen Materialien zu verfügen, die im Arbeitgeber-Profil auf der Steuermatch-Plattform veröffentlicht werden. Im Falle der Inanspruchnahme von ATIKON durch Dritte stellt der Kunde ATIKON zur Gänze schad- und klaglos.

7. Zahlung, Rechnungslegung

7.1. Der Preis ist 14 Tage nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden.

7.2. Der Kunde stimmt der Übermittlung der Rechnung im Wege des digitalen Rechnungsversands zu.

7.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmensgeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, von ATIKON die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest €20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

7.4. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden kann ATIKON das jeweilige Profil auf der Plattform bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages für andere Nutzer unsichtbar machen. Weiters ist ATIKON nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht).

7.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von ATIKON aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von ATIKON schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

8. Vertragsdauer

8.1. Der Vertrag wird für die Dauer von 3 bzw. 12 Monaten befristet abgeschlossen.

8.2. Eine Änderung des Vertragsgegenstandes (siehe Punkt 3.1.) vor Ablauf der im Punkt 8.1. genannten Frist ist ausgeschlossen.

8.3. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine automatische Vertragsverlängerung um 3 bzw. 12 Monate, es sei denn der Kunde hat den Vertrag spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die aktuelle Kündigungsfrist zu den von ihm erworbenen Produkten im Kanzleiprofil (unter Abonnements) einzusehen.

8.4. Die Kündigung kann entweder eigenständig vom Kunden unter den Profileinstellungen auf der Plattform vorgenommen werden oder in schriftlicher Form an ATIKON übermittelt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung per Post gilt das Datum des Poststempels.

8.5. Mit dem Ablauf des Premium Employer Branding Pakets oder des Premium Plus Pakets erfolgt eine automatische Umstellung auf das Basis Paket sowie eine entsprechende Reduktion der im Profil hinterlegten und angezeigten Daten auf den im Basis Paket inkludierten Ausmaß (siehe Punkt 3.1.1).

8.6. Nach dem Ablauf des Top Job Slot Abonnements wird das jeweilige Inserat unverändert weiterhin in der Liste mit den restlichen Inseraten angezeigt.

8.7. ATIKON ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages verstößt;

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von ATIKON weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von ATIKON eine taugliche Sicherheit leistet;

d) der Antrag des Kunden auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder der Masseverwalter im Rahmen eines Insolvenzverfahrens des Kunden mit Masseforderungen im Verzug ist.

8.8. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ATIKON fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus dem Vertrag verstößt.

9. Gewährleistung & Haftung

9.1. ATIKON verpflichtet sich, die üblichen Möglichkeiten des Zugriffs auf die Plattform zu gewährleisten, behält sich jedoch das Recht vor, diese für Wartungsarbeiten oder aufgrund von Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, temporär einzuschränken. Die Geltendmachung jeglicher Ansprüche auf Ersatz des aufgrund einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit entgangenen Gewinns wird ausgeschlossen.

9.2. Ausfälle während notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie Ausfälle während vereinbarter Wartungsfenster führen zu keinen Ansprüchen des Kunden, sofern ATIKON kein Verschulden an den Ausfällen trifft, wobei die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.

9.3. ATIKON als Betreiber der Steuermatch Plattform stellt diese für die Veröffentlichung von Stelleninseraten, relevanten Unternehmensinformationen und sonstigen Inhalten zum Zweck der Mitarbeiterfindung und -gewinnung bereit. Jegliche Haftung von ATIKON für Ansprüche, die sie aufgrund der Veröffentlichung, Erstellung, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der von den Kunden auf der Plattform veröffentlichten Inhalte ergeben, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.4. Der Kunde haftet eigenständig und vollumfänglich für sämtliche Ansprüche Dritter nach den aktuellen arbeitsrechtlichen, datenschutzrechtlichen, antidiskriminierungsrechtlichen, urheberrechtlichen sowie sonstigen Vorschriften, die bei einer ordnungsgemäßen Verwendung der Steuermatch-Plattform durch den Kunden entstehen können.

10. Geheimhaltungsvereinbarung und Datenschutz

10.1. Atikon als Betreiber der Steuermatch-Plattform verpflichtet sich alle Unterlagen und Informationen, die sie im Rahmen der ordnungsgemäßen Nutzung der Plattform von Kunden erhält, streng vertraulich zu behandeln und dementsprechend vollkommen geheim zu halten und in diesem Sinne keinem außenstehenden Dritten – auch keiner Person, zu der man in einem direkten oder indirekten gesellschaftsrechtlichen Verhältnis steht – zu übergeben oder sonst offen zu legen oder darüber Mitteilung zu machen sowie keine der auf diese Weise bekannt gewordenen Umstände für eigene geschäftliche Zwecke direkt oder indirekt zu verwerten.

10.2. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen der Nutzung der Steuermatch-Plattform erhaltenen Informationen erstreckt sich auf Mitarbeiter, Beauftragte, Subunternehmer sowie Dritte, mit denen ein Vertragsverhältnis besteht und dieses die Bearbeitung der genannten Daten zum Gegenstand hat.

10.3. Diese Daten und Informationen umfassen insbesondere allgemeine Unternehmensinformationen, personenbezogene Daten der Bewerber oder der Mitarbeiter des Kunden (wie etwa Lebenslauf, Mitarbeiterbilder u.ä.) und Kommunikation zwischen Kunden und Bewerbern.

10.4. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt auch nach einer Einstellung der Nutzung der Plattform durch den Kunden bestehen.

10.5. ATIKON verpflichtet sich grundsätzlich zur umfassenden Geheimhaltung sämtlicher aufgrund des Vertragsverhältnisses übermittelter Daten, sowie zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen durch Technikgestaltung iSd Art 25 DSGVO (Privacy by Design, Privacy by Default).

10.6. Bei erstmaliger Kündigung eines Employer Branding – oder Premium Plus Pakets durch den Kunden werden die während der Nutzung des Premium Employer Branding - oder des Premium Plus Pakets im Arbeitgeber-Profil hinterlegten Daten automatisch gespeichert, um diese bei einer zukünftigen erneuten Aktivierung der Premium Employer Branding Mitgliedschaft ohne nochmalige Eingabe im Profil anzeigen lassen zu können. Der Kunde kann dieser Speicherung jederzeit ohne Angabe von Gründen mittels einer formlosen Mitteilung an support@steuermatch.com widerrufen.

10.7. Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Der Kunde kann seinen Widerruf jederzeit formlos an support@steuermatch.com bekanntgeben.

10.8. Weitere Informationen zum Datenschutzerklärung sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

11. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen ATIKON und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1. Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen Gesellschaft von ATIKON, die Vertragspartnerin des Kunden ist.

12.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen ATIKON und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das für den Sitz der jeweiligen Gesellschaft von ATIKON, welche Vertragspartnerin des Kunden ist, sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist ATIKON berechtigt, den Kunden an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.